Gütertrennung

Sie denken darüber nach die Gütertrennung als Güterstand zu wählen? Netnotar ermöglicht Brautleuten, die bald heiraten, einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, Ehevertrag zu schliessen.

Was ist die Gütertrennung?

Mit der Heirat gehen Sie eine Gemeinschaft ein. Zur Wahl stehen Ihnen drei Güterstände, nämlich die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung.

Die Gütertrennung ist der einfachste der gesetzlichen Güterstände. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Gütertrennung in nur wenigen Artikeln. Die Ehegatten werden wie unverheiratete Personen behandelt. Das heisst, beide Ehegatten verfügen über ihr eigenes Vermögen, welches sie innerhalb der gesetzlichen Schranken verwalten und nutzen können. Zudem haften beide Ehegatten nur für ihre eigenen Schulden.

Wird der Güterstand aufgelöst, findet keine güterrechtliche Auseinandersetzung statt. Jeder behält, was sein ist. Ein Vermögenswert, der im Miteigentum steht, kann gegen Entschädigung demjenigen zugewiesen werden, der ein grösseres Interesse daran hat.

Wie kommt eine Gütertrennung zu Stande?

Die Gütertrennung dient ohne inhaltlichen Unterschied zugleich als vertraglicher und als ausserordentlicher gesetzlicher Güterstand.

Sie können sich also für diesen Güterstand entscheiden. Dazu müssen Sie die Gütertrennung in einem öffentlich beurkundeten Ehevertrag als Güterstand wählen.

In gewissen Situationen schreibt der Gesetzgeber Ihnen die Gütertrennung zwingend vor. Beispielsweise bei gerichtlicher Trennung der Ehegatten (Art. 118 ZGB) oder bei Konkurs eines unter der Gütergemeinschaft stehenden Ehegatten.

Als letzte Möglichkeit kann die Gütertrennung durch den Richter angeordnet werden. Dazu muss jedoch einer der Ehegatten oder eine Behörde ein Begehren stellen.

Das Angebot von Netnotar

Netnotar bietet Brautleuten, die bald heiraten wollen, die Möglichkeit, kostengünstig einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag zu schliessen. Sie wählen den Güterstand der Gütertrennung. So bleibt das Vermögen dort, wo es erworben worden ist. Sie haften nur für Ihre eigenen Schulden und jeder hat sein eigenes Geld.

Um ein unfaires Resultat zu verhindern regeln Sie in unserem Ehevertrag den jährlichen Ausgleich unter­schiedlicher Einkommen. So wird derjenige Gatte, der seinen Beruf zurückstellt, schon während der Ehe entschädigt, indem der Überschuss gleichmässig geteilt wird.

In der Session von Netnotar können Sie zudem folgende weitere Angebote wahrnehmen:

  • Wenn Sie sich gegenseitig optimal bevorzugen wollen, dann schliessen Sie zusätzlich einen Erbvertrag für pauschal CHF 700.00 (+ 8,1% MWST).
  • Weiter können beide Brautleute zusätzlich zu Ihrem Ehevertrag einen Vorsorgeauftrag zu je CHF 400.00 (+ 8,1% MWSt) errichten.
Ehevertrag

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren

Vorteile der Gütertrennung

Die Gütertrennung ist der einfachste Güterstand, dennoch ist sie dank folgenden Vorteilen für alle Paare die bald heiraten geeignet:

Einfache Verhältnisse

  • Es bestehen nur zwei Vermögensmassen: Das Vermögen der Ehefrau und das Vermögen des Ehemannes.
  • Jeder Ehegatte verwaltet, nutzt sein Vermögen und verfügt alleine darüber.

Einfache Haftung

  • Der überlebende Ehegatte haftet beim Tod des überschuldeten Ehegatten nicht mit seinem Vermögen für Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit des verstorbenen Ehegatten schlägt der überlebende Ehegatte einfach die ihm zufallende Erbschaft aus.

Einfache Auflösung

  • Bei Auflösung der Gütertrennung verfügen Sie über keine Errungen­schaft, die zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung führt und Streit entfacht.
  • Kein Richter wird sich über die güterrechtliche Auseinandersetzung den Kopf zerbrechen. Sie sparen Gerichtskosten.
  • Sie behalten einfach Ihr Vermögen. Hierzu benötigen Sie keinen Rechtsanwalt. Sie sparen Anwalts­kosten.

Tiefe notarielle Gebühren.

Wieso gilt dieses Angebot nur für Brautleute und nicht für verheiratete Paare?

Verheiratete Paare unterstehen, sofern Sie nicht bereits in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben, dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

Einer der grossen Vorteile der Gütertrennung liegt darin, dass bei ihrer Auflösung keine güterrechtliche Auseinandersetzung nötig ist. Wechseln Sie nun aber den Güterstand, muss genau diese Auseinandersetzung vorgenommen werden. Dies ist oft ein aufwendiger Vorgang. Der Netnotar bietet hierfür keine Weblösung.

Verheirateten Paaren bietet der Netnotar jedoch die Möglichkeit sich in einem Ehe- und Erbvertrag gegenseitig optimal zu begünstigen. Mehr erfahren Sie hier.

Wie können Sie Ihre Zukunft rechtlich sonst noch gestalten?

Erbvertrag

Mit einem Erbvertrag können Sie sich gegenseitig begünstigen. So laufen Sie nicht Gefahr, dass der/die hinterbliebene PartnerIn in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil er/sie ihre/seine pflichtteils­geschützten Miterben auszahlen muss.

Der Netnotar bietet Ihnen deshalb zusätzlich die Möglichkeit einen Erbvertrag zu schliessen.

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag behalten Sie ein hohes Mass an Selbstbestimmung bei Urteils­unfähigkeit. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit zu handeln und Ihre Wünsche umzusetzen.

Der Netnotar bietet Ihnen deshalb zusätzlich die Möglichkeit einen Vorsorgeauftrag zu errichten.

Ehevertrag mit Erbvertrag und Vorsorgeauftrag kombinieren

Am besten schliessen Sie einen Ehevertrag, kombinieren diesen mit einem Erbvertrag und errichten zudem einen Vorsorgeauftrag. So tragen Sie der Vielgestaltigkeit Ihres Lebens in vorbildlicher Weise Rechnung.